Hinweis

Leider geht es auch bei uns nicht ohne das "Kleingedruckte".

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermietung von Ferienwohnungen im Haus "Juister Riff", Inh. Elka Steinfeld, Alter Deichweg 4, 26571 Juist

I. Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) bilden die Grundlage für alle Verträge von Elka Steinfeld, Alter Deichweg 4, 26571 Juist (nachfolgend „Vermieter“ oder „Gastgeber“) als Vermieterin von Ferienwohnungen/Apartments im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern (nachfolgend: „Mieter“ oder „Gast“).

2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende AGB keine Anwendung.

II. Anfrage und Buchung

1. Die Angebote des Vermieters auf Buchungsportalen (z.B. www.juist.de, www.besser-juist.de) stellen keine rechtlich verbindlichen Angebote nach § 145 BGB dar.

III. Gastaufnahmevertrag

1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung einer Ferienwohnung/eines Apartments vom Gast verbindlich bestellt/gebucht und vom Vermieter schriftlich (per Brief, per E-Mail oder per Fax) bestätigt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Die Ferienwohnung/das Apartment wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenanzahl belegt werden. Die (kurzzeitige) Übernachtung zusätzlicher Gäste muss mindestens 24 Stunden vorher angekündigt und vom Vermieter genehmigt werden. Für einen zusätzlichen Gast fallen weitere Kosten an.

IV. Stornierung / Rücktritt vom Vertrag

1. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Apartments dem Gast Schadenersatz zu leisten.

2. Im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand, Sturm, Sturmflut etc.) oder sonstiger vom Vermieter nicht zu vertretender Hinderungsgründe, behält sich der Vermieter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Gast ein Anspruch, z.B. auf Schadenersatz zusteht. Die bereits geleisteten (An-) Zahlungen werden dem Gast unverzinst erstattet.

3. Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung und Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zu Kündigung entstandenen Aufwendungen verlangen.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Ferienwohnungen 10 %. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Vermieter der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Die dadurch entstehenden Kosten (z.B. für Anzeigenschaltung) können dem Gast ggf. in Rechnung gestellt werden.

6. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer IV. 4. errechneten Betrag zu bezahlen.

V. Mietzahlung

1. Die Mietpreise für die Ferienwohnungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Alle angegebenen Preise in Verträgen verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Bedienungsgelder und verbrauchsabhängiger Nebenkosten.

2. Üblicherweise wird mit der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 20 % der Gesamtmietkosten eingefordert, die innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten ist. Die verbleibende Rest-Zahlung ist 14 Kalendertage vor der Anreise auf das Bankkonto des Vermieters fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reisepreis umgehend zu überweisen oder ggf. dem Vermieter in bar zu bezahlen.

3. Nicht im Mietpreis enthalten ist die Endreinigung. Diese kann entweder vom Gast selbst durchgeführt oder optional als kostenpflichtige Zusatzleitung hinzu gebucht werden. Der Preis für die Endreinigung bestimmt sich nach der Größe der Wohnung und nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Siehe auch unter VII. „An- und Abreise“.

4. Ebenfalls nicht im Mietpreis eingeschlossen ist der Kurbeitrag, der zusätzlich pro Person und Tag entrichtet werden muss. Die Bezahlung des Kurbeitrages erfolgt über die Töwercard direkt an die Kurverwaltung. Die genauen Beträge und weitere Details entnehmen Sie bitte der Internetseite der Kurverwaltung Juist bzw. dem Juist-Prospekt.

VI. Kaution

1. Der Gastgeber geht davon aus, dass die Gäste pfleglich mit der ihnen überlassenen Ferienwohnung umgehen und ggf. verursachte größere Schäden einvernehmlich reguliert werden können. Eine Kaution wird daher nicht erhoben.

VII. An- und Abreise

1. Die Ferienwohnung wird am Anreisetag ab 15:00 Uhr bereitgestellt und ist am Abreisetag bis 10:30 Uhr zu räumen. Sofern die Belegung es zulässt, sind eine frühere An- bzw. eine spätere Abreise ggf. möglich. Eine nicht vereinbarte spätere Räumung des Apartments wird mit einer halben bis vollen Tagesmiete in Rechnung gestellt. Sollte die Wohnung ausnahmsweise nicht ab 15:00 Uhr zur Verfügung stehen, kann der Mieter keine Schadensersatzansprüche geltend machen.

2. Die Endreinigung ist grundsätzlich durch den Mieter durchzuführen, kann jedoch optional gegen Entgelt hinzu gebucht werden. In diesem Fall ist das Apartment „besenrein“ zu hinterlassen. Das bedeutet, dass das Geschirr gereinigt bzw. die Benutzung der Spülmaschine beendet und die Mülleimer geleert sind. Wird die Endreinigung durch den Gast durchgeführt, kommen folgende Tätigkeiten hinzu: die Küchenzeile sowie das Badezimmer sollten weitestgehend gereinigt, die Betten abgezogen und sämtliche Räume gesaugt sein. Bei nicht ordnungsgemäßer Reinigung behält sich der Vermieter das Recht der Nachberechnung des Endreinigungs-Entgelts vor.

VIII. Ferienwohnung

1. Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon in Kenntnis zu setzen. Daraufhin wird der Vermieter bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast hingegen ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Sollte es zu Beschädigungen in der Ferienwohnung oder Verlusten von Gegenständen aus der Ferienwohnung kommen, ist der Vermieter zu informieren, bei größeren Schäden möglichst unverzüglich. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden oder Verlusten am Mietobjekt, dem Inventar und den Gemeinschafteinrichtungen, z.B. kaputtes Geschirr, (Brand-)Flecken im/auf dem Teppichboden, Schäden am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verloren gegangene Schlüssel. Er haftet auch für Schäden, die von mitreisenden Personen verursacht wurden oder Personen, die auf seine Veranlassung oder Einladung das Mietobjekt betreten haben. Im Fall einer Schadensersatzforderung ist diese direkt vom Gast an den Vermieter zu zahlen – unabhängig von einer eventuellen Schadensregulierung durch eine Haftpflichtversicherung.

3. Der Vermieter ist berechtigt, die Ferienwohnung in dringenden Fällen zu betreten. Hierzu gehören z.B. die Gefährdung von und durch Balkonmöbel bei aufkommendem Sturm, kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen, Wasserrohrbrüche und Ähnliches.

IX. Haftung des Vermieters

1. Wenn Sie Verbraucher sind und die Buchung zu einem Zweck vornehmen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, haftet der Vermieter für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2. Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden; eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Störungen durch höhere Gewalt. Die Bereitstellung von W-LAN ist ein kostenloser Service des Vermieters. Sollte die Nutzung aus technischen oder anderen Gründen einmal nicht möglich sein, entsteht hierfür kein Schadensersatzanspruch. Selbstverständlich bemüht sich der Vermieter um schnellstmögliche Behebung der eventuellen Beeinträchtigungen.

3. Der Gastgeber übernimmt keine Haftung für einen etwaigen Verlust von eingebrachten Sachen des Gastes. Ausgenommen hiervon ist die Haftung für solche Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung des Gastgebers beruhen.

4. Soweit dem Gast eine Abstellmöglichkeit, z.B. für ein Fahrrad, Strandutensilien o.ä. zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht durch den Gastgeber.

X. Gewährleistung

1. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

XI. Bewertungen

1. Der Nutzer (Gast) kann die von ihm gebuchten Ferienunterkünfte nach dem Urlaub auf dem Bewertungsprotal der Kur- und Gemeindeverwaltung Juist oder bei Google bewerten. Der Nutzer (Gast) ist verpflichtet, seine Bewertungen vor der Abgabe auf rechtliche Zulässigkeit, das heißt insbesondere auf Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte Dritter zu prüfen. Es ist insbesondere verboten, Bewertungen abzugeben, die falsche Tatsachen oder persönliche Beleidigungen oder Schmähkritik enthalten.

2. Sollte es durch die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte (insbesondere die Bewertungen) oder Handlungen des Kunden zu einer Verletzung der Rechte Dritter kommen, so stellt der Kunde den Vermieter bereits jetzt von der Inanspruchnahme durch den Dritten frei.

XII. Datenschutzbestimmungen

1. Der Vermieter verpflichtet sich, bei der Speicherung und der Bearbeitung von personenbezogenen Kundendaten die gesetzlichen Datenschutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Reglungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. Sämtliche erlangte Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken wird ausgeschlossen. Die Datenspeicherung und -verarbeitung darf ausschließlich innerhalb der EU stattfinden.

2. Der Vermieter wird auf Verlangen des Kunden dessen personenbezogene Daten löschen, soweit nicht steuerrechtliche oder gewährleistungsbezogene Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen.

3. Der Vermieter hat nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden alle während der Vertragszeit übermittelten personenbezogenen Kundendaten zu löschen, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen.

XIII. Sonstiges

1. Die Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Vertragssprache ist Deutsch

3. Erfüllungsort ist 26571 Juist; Gerichtsstand ist 26506 Norden

4. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.


Stand: Februar 2023